Zürich, 23.04.2023 // Peter Blickenstorfer, www.peterblickenstorfer.com
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Peter Blickenstorfer, Eggbühlstrasse 36, 8050 Zürich, T +41 43 960 31 50, peterblickenstorfer.com (im Folgenden «Dienstleister») und seinen Kunden. Die Geltung anderer AGB wird – auch ohne expliziten Widerspruch – ausgeschlossen. Diese AGB können auf der Website des Dienstleisters heruntergeladen werden. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form vom Dienstleister erhältlich. Die AGB bilden integralen Bestandteil jedes Vertrags mit Kunden. Die AGB können jederzeit ohne vorgängige Information geändert werden. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich.
Die Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich ohne entgegenlautenden Wortlaut. An Konzepten, Entwürfen und Präsentationen bei Offerten oder Wettbewerben hat der Kunde keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt, gestützt auf eine Offerte, kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen dem Unternehmen unverzüglich zurückzugeben bzw. allfällige Kopien umgehend zu vernichten. Vor Annahme durch den Kunden kann der Dienstleister die Offerte ohne Weiteres widerrufen. Der Vertragsschluss resp. die Annahme der Offerte muss schriftlich erfolgen.
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Dauert die Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Kunden länger als im Terminplan vorgesehen, so wird die Lieferzeit für diesen Zeitraum jeweils unterbrochen. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen, welche die Termine beeinflussen, so ändert sich der Terminplan entsprechend. Im Verzugsfall darf der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte erst nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen ausüben.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Ohne entgegenlautende Vereinbarung wird kein Skonto gewährt. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% zu erheben. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Teilvergütungen bedürfen der vertraglichen Festlegung hinsichtlich Terminen, Höhe und Fälligkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung verbleiben sämtliche Rechte (insbesondere Eigentums- und Immaterialgüterrechte) an Arbeitsergebnissen beim Dienstleister, selbst wenn sich diese bereits im Besitz des Kunden befinden. Werden Arbeitsergebnisse in grösserem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist der Dienstleister berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Dienstleister mit der geschuldeten Vergütung zu verrechnen.
Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Spesen wie Kosten für Reisen, Verpflegung, Unterkunft und Transport im Zusammenhang mit dem Projekt werden mit dem Kunden abgesprochen und erstattet.
Der Kunde ist verantwortlich für die Übergabe aller für das Projekt nötigen Unterlagen, Dateien und sonstigen Materialien und bestätigt mit der Übergabe, dass er über die nötigen Rechte zur Verwendung dieser Materialien verfügt. Bei Ansprüchen Dritter, basierend auf den übergebenen Daten, stellt der Kunde den Dienstleister von allen Ansprüchen frei und hält ihn bei Geltendmachung solcher Ansprüche schadlos.
Die Vertragsparteien verpflichten sich grundsätzlich und soweit nicht anders vereinbart zur Geheimhaltung bis zur vollständig erfolgten Abwicklung und Fertigstellung des jeweiligen Projekts. Der Dienstleister ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Kopien der Arbeitsergebnisse anzufertigen und zu behalten. Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden nach Fertigstellung des Projekts als Referenz zu nennen, über das Projekt zu informieren und das Arbeitsergebnis zu zeigen, insbesondere auf seiner Website, inkl. Verlinkung auf die Online-Inhalte des Kunden. Die Nennung als Referenz und/oder die Darstellung geleisteter Arbeiten sowie Resultate des abgeschlossenen Projektes können vom Kunden untersagt werden.
Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrechte) an Arbeitsergebnissen verbleiben beim Dienstleister oder seinen Lizenzgebern. Der Dienstleister räumt dem Kunden lediglich die zur vertragsgemässen und zweckgebundenen Nutzung des Arbeitsergebnisses zwingend erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit der Dienstleister dem Kunden zusätzliche Urheber- oder Nutzungsrechte einräumen soll, sind diese gesondert zu vereinbaren und vergüten. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nicht bearbeiten. Der Dienstleister hat das Recht, auf dem Arbeitsergebnis als Urheber genannt zu werden (bei Webseiten üblicherweise eine Verlinkung auf der Startseite, im Footer und/oder im Impressum). Der Kunde ist nicht berechtigt, eingeräumte Urheber- oder Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Dienstleisters auf Dritte zu übertragen. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeitenden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere keine Miturheberschaft. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, digital erstellte Dateien oder Layouts in editierbaren Originaldateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Dienstleister dem Kunden editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Dienstleisters genutzt und/oder geändert werden.
Browserbasierte Projektarbeiten werden für die Nutzung mit den aktuellen, verbreiteten Webbrowsern erstellt und optimiert; die Offerten werden unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung errechnet. Wird vom Kunden eine Kompatibilität mit älteren und/oder seltenen Browsern und/oder mit Software von Dritten verlangt, so hat er dies bei Offertanfrage ausdrücklich zu verlangen und die technischen Anforderungen selber oder in Absprache mit dem Dienstleister zu definieren, ansonsten wird für reibungslose Funktion nicht gehaftet und allfällig notwendig werdende Anpassungsarbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Vermittlung von Speicherplatz (Hosting) sowie der Registrierung von Domainnamen wird der Dienstleister nur unterstützend tätig. Verträge werden zwischen dem Kunden und der jeweiligen Drittpartei (Hostingfirma, Registrar für Domainnamen) abgeschlossen.
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht innert Frist von 14 Tagen nach Übergabe des Arbeitsergebnisses keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt das abgelieferte Projekt als abgenommen bzw. freigegeben.
Vereinbarungen für Support, Optimierung und Aktualisierung werden nach separater Offerte abgeschlossen. Support, Optimierung und Aktualisierung eines Projektes über den Zeitpunkt des Projektabschlusses hinaus sind nicht automatisch im Vertrag inbegriffen; diese Dienstleistungen werden separat offeriert und sind separat zu vergüten. Optimierungen und Aktualisierungen erfolgen auf Kundenwunsch oder nach Hinweis des Dienstleisters. Periodische Aktualisierungen können nötig sein, um die Funktionalität des Produktes für die Zukunft gewährleisten zu können. Werden Wartungs- und Supportleistungen vertraglich vereinbart, so werden die nötigen Arbeiten basierend auf der aktuellen Ressourcenauslastung aufgrund anderer Projekte gehandhabt. Die maximale Wartefrist bis zur Bearbeitung dauert zwei Wochen. Raschere Reaktionszeiten müssen schriftlich vereinbart werden.
Bei Vertragsrücktritt vor Projektabschluss schuldet der Kunde die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes. Von Verträgen, die auf längere bzw. unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden und wiederholte Leistungen des Dienstleisters betreffen (Dauerschuldverhältnis), können beide Parteien, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, ordentlich vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Kunde in Konkurs oder stirbt er, so ist der Dienstleister berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen können die Parteien jederzeit fristlos kündigen. Die erbrachten Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Bei Mängeln, die zum Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, ist der Kunde ausschliesslich berechtigt, die Nachbesserung zu verlangen. Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandelung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel durch einen Dritten beheben zu lassen oder selbst zu beheben. Bei Missachtung dieser Bestimmung wird jede Gewährleistung abgelehnt. Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten werden dem Kunden abgetreten. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Haftung des Dienstleisters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Vertrags gemäss Offerte bzw. Vertragsbestätigung beschränkt. Damit Applikationen bei zugrundeliegenden Tools wie Frameworks, Bibliotheken und ähnlichen Updates von Drittherstellern und/oder Serverupdates des Hosting-Providers funktionsfähig bleiben, können Aktualisierungen zwingend notwendig sein. Entscheidet der Kunde, solche Aktualisierungen entgegen der Empfehlung des Dienstleisters nicht durchzuführen, so übernimmt der Dienstleistungserbringer keine Haftung für die Folgen.
Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt jene rechtlich durchführbare Bestimmung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag zu übertragen. Alle Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte, Gerichtsstand ist Zürich.